Mit großer Freude dürfen wir unsere Kundinnen und Kunden informieren, dass wir ab heute, dem 8. Februar 2021, ab 9 Uhr wieder geöffnet sind.

Wir möchten Sie aber darauf ausdrücklich hinweisen, dass wir Sie – gemäß der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) – zur Inanspruchnahme von unseren Dienstleistungen erst nach Vorlage eines, nicht mehr als 48 Stunden alten, negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses einlassen dürfen, bzw. dass während Ihrem Besuch bei uns, das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard notwendig ist.

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch!

das Team des PRINCESS SCHÖNHEITSSALON

8. Feber 2021

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